
Nicht selten haben wir in der Zahninsel in München/ Schwabing Kinder und Jugendliche, bei denen eine Füllung als Behandlungsmaßnahme nicht mehr ausreicht: Ist ein Milchzahn etwa bereits großflächig und tief gehend durch Karies zerstört oder musste an einem Milchzahn eine Nervbehandlung durchgeführt werden, empfiehlt Ihr Kinderzahnarzt in München eine Kinderkrone. Mit einer Kinderkrone lässt sich im Milchgebiss ein frühzeitiger Zahnverlust vermeiden, der wiederum einen erheblichen Platzmangel im bleibenden Gebiss zur Folge haben kann.
Ihr Kinderzahnarzt verwendet bei seinem kleinen Patienten Kinderkronen aus medizinischem Edelstahl, die so genannten Prinzessinnen- und Piratenzähne oder Keramikkronen.
In einem persönlichen Gespräch bei uns in der Kinderzahnarztpraxis in München beraten wir Sie gerne umfassend über sämtliche Vor- und Nachteile der infrage kommenden Kinderkronen.
Prinzessinnen- und Piratenzähne aus medizinischem Edelstahl
Im Seitenzahnbereich kommen in der Zahninsel in Schwabing Kinderkronen aus medizinischem Edelstahl zum Einsatz. Die so genannten Prinzessinnen- und Piratenzähne ermöglichen die Restaurierung der Milchbackenzähne und erlauben somit den Erhalt der Kau- und Platzhalterfunktion.
Milchzahnkronen sind konfektionierte Kronen und werden nicht im Labor gefertigt. Die Kinderkronen sind in vielen verschiedenen Größen erhältlich. Wir passen sie in der Kinderzahnarztpraxis in München direkt an den Milchzahn an. Edelstahlkronen sind damit in einer Sitzung und ohne vorangegangener Abdrucknahme einsetzbar.
Die silberfarbenen Kinderkronen (Stahlkronen) werden komplett von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Keramikkronen- die ästhetische Alternative für Ihr Kind
Für alle Kinder, die keine silbernen „Piraten-„ oder „Prinzessinnenzähne“ möchten, gibt es in unserer Kinderzahnarztpraxis in München selbstverständlich auch die ästhetisch ansprechendere Variante, nämlich weiße Keramikkronen. Bei den Kinderkronen aus Keramik handelt es sich aber um die teurere Alternative: Keramikkronen werden nicht von der Krankenkasse übernommen.