Kassenleistungen München

Welche Zahnbehandlungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

In unserer Kinderzahnarztpraxis in München kann jedes Kind ohne private Zuzahlungen behandeln werden: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine so genannte Basistherapie komplett.

Die Zementfüllung wird von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig bezahlt.

Die vorgefertigten silberfarbenen Kinderkronen (Stahlkronen) werden komplett von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Bei Kindern mit großer Angst vor der Zahnbehandlung oder bei Patienten mit großem Behandlungsbedarf bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Behandlung in Vollnarkose bis zum Alter von 12 Jahren. Bei älteren Kindern erstattet die Krankenkasse die Kosten von Fall zu Fall.

Bei Kindern ab 6 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zweimal im Jahr sog. Individualprophylaxe-Leistungen:

  • Erstellen eines Mundhygienestatus: dabei wird der Zahnbelag mit einer Färbeflüssigkeit sichtbar gemacht und den Kindern die Schwachpunkte ihrer häuslichen Zahnpflege veranschaulicht.
  • Das Einüben der richtigen Zahnputztechnik und Mundgesundheitsaufklärung sowie Beratung über zusätzliche Fluoridierungsmaßnahmen zuhause.
  • Versiegelung kariesfreier Zahnfissuren („Rillen auf der Kaufläche“) an den bleibenden Backenzähnen. Durch das Auftragen eines dünnflüssigen Kunststofflackes werden die Stellen des Zahnes geschützt, die besonders anfällig sind für Karies.

In unser Kinderzahnarztpraxis in München gibt es verschiedene Möglichkeiten der Behandlung, die hochwertiger sind, als es einer von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Basisversorgung entspricht. In einem persönlichen Gespräch klärt Sie Ihr Kinderzahnarzt vor jeder Behandlung über sämtliche infrage kommenden Alternativen auf.